Die Gilbers & Baasch GbR / Gilbers & Baasch Vermittlungs GmbH ist als Makler gewerbsmäßig tätig. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienste kommt ein Vertrag zustande, durch den eine bzw. mehrere Leistungen gegen Entgelt geliefert wird bzw. werden. Für den Verkäufer kommt dieser Vertrag mit Aufnahme der Vertragsverhandlungen zustande.
Unsere Angebote bzw. Exposés sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und deshalb streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die unbefugte Weitergabe eines Angebotes oder Nachweises verpflichtet den Auftraggeber ohne Schadensnachweis zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Gesamtprovision des entsprechenden Geschäftes. Bei Weitergabe des Objektes an Dritte haftet der Auftraggeber für unsere Provision in voller Höhe. Die Kosten für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens durch die Gilbers & Baasch GbR / Gilbers & Baasch Vermittlungs GmbH werden nach einer erfolgreichen Vermittlung durch uns mit dem entstandenen Provisionsanspruch verrechnet.
Die Gilbers & Baasch GbR / Gilbers & Baasch Vermittlungs GmbH darf als Makler für beide Seiten des abzuschließenden Vertrages provisionspflichtig tätig werden.
Bei rechtswirksamen Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages entstehen folgende Honoraransprüche:
1. Bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss über einen Mietvertrag für Wohnungen: 2 Monatskaltmieten vom Mieter
2. Bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss über einen Mietvertrag für gewerblich genutzte Flächen
Laufzeit unter 5 Jahre: 2 Monatskaltmieten vom Mieter
Laufzeit ab 5 Jahre: 3 Monatskaltmieten vom Mieter
3. Ankauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie,
vom Käufer: 3 % vom Verkäufer: 3 %
Zuzüglich der vorbezeichneten Provisionssätze ist die derzeit geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % zu entrichten. Änderungen dieser gesetzlichen Bestimmung finden entsprechend Anwendung. Kommt es aufgrund unseres Angebotes, Nachweises oder Vermittlung -(Mitursächlichkeit genügt) zu einem Vertragsabschluß, hat der Auftraggeber die vereinbarte Provision zu zahlen. Es gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Zahlbar ist die Provision am Tage des Vertragsabschlusses. Diese Vereinbarung gilt auch, wenn es an Stelle des angebotenen Vertragsabschlusses zum Abschluss eines Ersatzgeschäftes kommt. Die Provision wird auch verlangt, wenn der Auftraggeber nicht alleine erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder dass ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist.
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf Aushändigung eines Exemplares der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.
Die Objektbeschreibungen wurden aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. des Vermieters gemacht. Für die Richtigkeit übernimmt die Gilbers & Baasch GbR / Gilbers & Baasch Vermittlungs GmbH keine Haftung. Wir übernehmen keine Rechts- und Steuerberatung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier.
Stand: 01/2013