Obwohl die neue Abgeltungssteuer erstmals am 1.Januar 2009 in Kraft tritt, sollten sich die Betroffenen schon jetzt mit der Thematik auseinandersetzen. Die Unternehmensgruppe Gilbers & Baasch hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Die Abgeltungssteuer wurde im Zuge der UnterÂnehmensÂsteuerÂreform 2008 beschlossen. Diese soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten KapitalÂerträge führen.
Bisher werden Zinserträge oberhalb des Freibetrags mit dem persönlichen GrenzÂsteuerÂsatz besteuert. Aktienfonds sowie DividendenÂausschüttungen nach dem HalbÂeinkünfteÂverfahren, Kursgewinne außerhalb der SpekulationsÂfrist bleiben steuerfrei.
Die unterschiedliche Behandlung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen gehört ab 01.Januar 2009 der Vergangenheit an. Sämtliche vorgenannte Erträge unterÂliegen dann dem AbgeltungsÂsteuersatz von 25% zuzüglich 5,5% SolidaritätsÂzuschlag sowie der individuellen Kirchensteuer. Die Spekulationsfrist bei Wertpapieren entfällt generell, die bisherige Steuerfreiheit bei einer Haltedauer von zwölf Monaten wird somit hinfällig. Die Sparerfreibeträge bleiben vorerst unverändert. Wie bisher können Freistellungsaufträge erteilt werden. Für Immobilien und indirekte Immobilienbeteiligungen gelten Ausnahmen. Die zehnjährige Spekulationsfrist kommt hier weiterhin zur Anwendung. Wie Sie wissen, hat auch diese „Anleger-Reform“ sowohl Vor- als auch Nachteile. Dies hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab.
Vorteile auf einen Blick: Die Steuererklärungsformulare werden leichter - weniger Bürokratie! Anleger mit einem Grenzsteuersatz von über 25% können mit Zinsanlagen ihre Nachsteuerrendite deutlich steigern. Auch diese Reform können wir locker und entspannt annehmen, denn wir haben kein Veto!
Klaus Baasch, Betriebswirt (Dipl. ibw), Trier, März 2010