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Durchblick erwünscht ...

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie sich über die Regelwerke des Wohnungseigentumsgesetzes -WEG- informieren.

Die Teilungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil und enthält grundlegende Vorgaben zur Nutzung von Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums sowie Bestimmungen zu den Kosten. Diese Regelungen können nur einstimmig von der Eigentümergemeinschaft abgeändert werden.

Vorsorglich sollte der Kaufinteressent einer Eigentumswohnung vor der notariellen Beurkundung sich mit den Eintragungen im Grundbuch befassen.

Hier könnte ein Notar oder das zuständige Amtsgericht  -Grundbuchamt- behilflich sein.
Die Wirtschaftspläne und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung sollten vor einer Kaufentscheidung eingesehen und geprüft werden. Nicht nur der Zustand der Wohnung, sondern auch das Gemeinschaftseigentum sollte in Augenschein genommen werden. Dabei können Schäden oder veraltete Haustechnik kostenmäßig erfasst werden. Sämtliche Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums tragen in der Regel alle Eigentümer. In diesem Zusammenhang sollten u.a. der Verwalter und der Verkäufer gefragt werden, ob es bereits Beschlüsse zur Sanierung oder Modernisierung gibt.

Die Frage nach einer Instandhaltungsrücklage hat einen hohen Stellenwert, da der neue Eigentümer an dieser im Verhältnis zu seinem Wohnungsanteil –siehe Teilungserklärung- partizipiert.

Nur wer vor dem Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie über die wichtigen Details informiert ist, erlebt keine bösen Überraschungen.


Klaus Baasch, Betriebswirt (Dipl. ibw), Trier, Mai, 2009
 

 


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