Sie suchen ein barrierefreies Haus, einen neuen Bungalow in schöner Moseltallage?
Ruhig gelegen und dennoch mit guter Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung?
Zeitgemäß nachhaltig, modern energieeffizient und mit genug Raum für Ihre Ideen?
Kommen Sie nach Leiwen an der Mosel und bauen Sie dort mit uns Ihr neues Heim!
Mit 83m² ist Ihr Bungalow klug und effizient vorgeplant zeitgemäß ausgestattet.
Darüber hinaus: Natürlich können Sie Ihren Bungalow auch komplett frei und maßgeschneidert planen lassen.
Ihr neuer Bungalow (B83 vorgeplant) kostet schlüsselfertig gemäß Baubeschreibung Wolf-Haus in der Ausführung "fast fertig" ab 290.100 €. Die Bauleistung ist provisionsfrei.
Das fast flache und sofort bebaubare Baugrundstück erwerben Sie dazu direkt vom Eigentümer für 120.000 €. (zzgl. 4.760 € Courtage und übliche Erwerbsnebenkosten wie z.B. Notarkosten und Grundbuchkosten)
(Die Beträge verstehen sich zuzüglich der üblichen Erwerbs- bzw. Baunebenkosten).
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Denn wir bieten Ihnen mehr als üblich:
-) über 25 Jahre Expertise im ökologischen und nachhaltigen Bauen
-) Bauen aus einer Hand durch erfahrene und stabile deutsche Unternehmen
-) ausgewählte Materialien für eine nachhaltige Bauweise
-) sinnvolle Details und hochwertige handwerkliche Ausführung
-) technisch ausgereift und durchdacht sowie zeitgemäß energiesparend
-) professionelle Beratung und Begleitung durch den gesamten Planungs- und Bauprozess
Diese Vorteile bringen Ihnen konkrete Sicherheit insbesondere bei Kosten und Zeit.
Nutzen Sie die seltene Chance mit uns in Leiwen zu bauen und sprechen Sie uns an !
Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre individuellen Wünsche. In einem offenen, persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten und Rahmenbedingungen Ihres Projekts.
Was kann man dort sonst noch bauen?
Die Inhalte des dort gültigen B-Plans "Aufm Flurgarten" haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet
- Grundstücksfläche: 548 m²
- Grundflächenzahl: 0,4
- Geschossflächenzahl: 0,8
- Anzahl der zulässigen Vollgeschosse: maximal 2
- Dachform und Dachneigung: Flachdach oder geneigtes Dach (gD) bis 40 Grad zulässig
- Zulässige max. Firsthöhe: 10,5 Meter
- Zulässige max. Traufhöhe / Attikahöhe: 7 Meter
- offene Bauweise
- nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Bitte beachten Sie:
Über die konkrete Bebaubarkeit entscheidet letztlich immer das zuständige Bauamt.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Das Grundstück ist im öffentlichen Bereich erschlossen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Strom). Die Leitungen müssen noch wie allgemein üblich im Rahmen des Neubaus durch den Bauherrn kostenpflichtig bis ins Gebäude gelegt werden.