Tippgeberprovision
Kennen Sie jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Sprechen Sie uns gerne an. Für erfolgreiche Empfehlungen zahlen wir eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision aus der erfolgreichen Vermittlung der Immobilie.
Sichern Sie sich jetzt Ihre 10 % Tippgeberprovision
Sie wissen von einem Haus, einem Grundstück oder einer Wohnung, die zum Verkauf steht? Teilen Sie uns dies mit und sichern Sie sich jetzt eine großzügige Provision für Ihren Verkaufstipp.
So funktioniert's
Sie geben uns einen Tipp
Sie geben uns Ihren Verkaufstipp.
Wir prüfen Ihren Tipp
Wir prüfen Ihren Verkaufstipp anhand der angegebenen Kriterien.
Die Immobilie wird verkauft
Wir vermarkten die Immobilie und finden einen Käufer.
10 % Tippgeberprovision
Nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie erhalten Sie 10 % der von uns vereinnahmten Maklerprovision als Tippgeberprovision.
Wir freuen uns auf Ihren Tipp
Tippgeber-Rahmenbedingungen
- Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
- Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B.auf Internetportalen, in Tageszeitungen etc.)
- Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum Trier-Luxembourg
- Tippgeberprovisionen müssen mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden.
- Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.
- Hinweise auf eigene Immobilien sowie auf Immobilien von Ehe- oder Lebenspartnern oder Verwandten ersten Grades (z. B. Eltern oder Kinder) werden nicht honoriert.
- Die Auszahlung der Tippgeberprovision erfolgt nach vollständigem, auflagenfreien Eingang aller Provisionen aus dem vermittelten Geschäft bei uns.
Berechnungsbeispiel für Ihre Tippgeberprämie
Kaufpreis der Immobilie: 350.000 EUR
3 % Käufer-Provision: 10.500 EUR
3 % Verkäufer-Provision : 10.500 EUR
Gesamtprovision: 21.000 EUR
-> Ihre Tippgeberprovision (10 %): 2.100 EUR
So erkennen Sie einen bevorstehenden Immobilienverkauf
- Leere Fenster
- Beginn einer Besichtigung durch den Eigentümer oder Vermieter in Ihrer Nachbarschaft
- Ihr eigener Vermieter informiert Sie über einen geplanten Verkauf
- Ein längerer Leerstand eines Hauses oder einer Wohnung
- Ein Briefkasten, der lange Zeit nicht geleert wurde
- Schnee, der im Winter nicht geräumt wurde
Sobald Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen bemerken, können Sie sich einfach an den Haus- oder Wohnungseigentümer oder sogar an die Nachbarn wenden. Sollten Sie jedoch keine weiteren Informationen erhalten, können Sie sich trotzdem an uns wenden. Wir werden uns dann um alles Weitere kümmern.
Wenn Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn erzählen, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten, ist das für Sie natürlich einfach. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits alle relevanten Informationen, um uns einen Hinweis zu geben und sich ihre Tippgeberprovision zu sichern.
Häufig gestellte Fragen zur Tippgeberprovision
Darf ich mit der Eigentümerin / dem Eigentümer der Immobilie bekannt oder verwandt sein?
Ja, der Eigentümer / die Eigentümerin darf mit Ihnen bekannt oder verwandt sein. Tipps für Ihre eigenen Immobilien sowie für Immobilien von Ehe- oder Lebenspartnern oder Verwandten ersten Grades (z. B. Eltern oder Kinder) honorieren wir allerdings nicht.
Welche Immobilien kann ich für eine Tippgeberprovision empfehlen?
Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück an uns weiter kommunizieren. Voraussetzungen für eine Tippgeberprovision sind:
– Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
– Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben
– Die Immobilie bzw. das Grundstück liegen in unserem Einzugsgebiet
Wie geht es nach Ihrem Tipp weiter?
– Zunächst prüfen wir, ob uns das von Ihnen empfohlene Objekt bereits bekannt ist oder ob es bereits öffentlich zum Verkauf angeboten wird. Ist dies nicht der Fall, nehmen wir Kontakt mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin auf und vereinbaren einen Gesprächstermin.
– Kommt anschließend ein Maklervertrag zwischen dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin und Gilbers & Baasch Immobilien zustande, beginnen wir mit der Vermarktung der Immobilie.
– Wird die Immobilie erfolgreich vermittelt, erhalten Sie eine Tippgeberprovision gemäß unseren Tippgeberbedingungen (s.o.).
Wie hoch ist die Tippgeberprovision für Immobilien?
Die Tippgeberprovision beträgt 10 % der von uns tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine erfolgreiche Vermittlung der Immobilie, die vollständige Vereinnahmung aller Provisionen durch uns sowie die Einhaltung der geltenden Tippgeberbedingungen (s.o.).
